IGeL — Individuelle Gesundheitsleistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, eine grundlegende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung für ihre Versicherten sicherzustellen. „Grundlegend“ bedeutet in diesem Kontext, dass der Leistungskatalog ausschließlich medizinische Leistungen umfasst, welche einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen aufweisen. Das Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit stellt dagegen eine klare Anforderung an die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung im Sinne der Solidargemeinschaft dar.

Wird nun das Individuum betrachtet, gibt es jenseits dieser Grenzen weitere medizinische Leistungen, die unter Umständen eine wertvolle Prävention gegen schwere Erkrankungen aus medizinischer Sicht darstellen. Auch gesellen sich neben dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung permanent neue und innovative Leistungen, die allein aufgrund der Dauer des Aufnahmeverfahrens durch den gemeinsamen Bundesausschuss noch keinen Eingang in den Leistungskatalog der GKV gefunden haben.

Andererseits existieren ebenfalls Leistungen, welche aufgrund mangelnder Evidenz nicht von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, jedoch vom Einzelnen gemäß eigenverantwortlicher Entscheidung gewünscht werden. Dieses Spektrum an medizinischen Leistungen können gesetzlich Versicherte als individuelle Gesundheitsleistungen („IGeL“) in Anspruch nehmen, was im starren Korsett der gesetzlichen Krankenversicherung sonst nicht möglich ist.

Damit erhält der gesetzlich Versicherte Zugang zu allen medizinischen Leistungen, was vornehmlich dazu genutzt wird, die individuelle Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dies trifft vor allem auf junge Menschen zwischen 20–39 zu. Denn sie können viele Präventionsleistungen im Rahmen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen.

IGeL sind nicht nur ein essenzielles Element der individuellen Gesundheitsversorgung von gesetzlich Versicherten, sondern auch ein wertvoller Zukunftsschutz der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn durch eine aktive Inanspruchnahme der Versicherten von Früherkennungs-, Vorsorge- und Präventionsleistungen im Wege der IGeL-Systematik können spätere Erkrankungen zu Lasten der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung abgemildert oder gar verhindert werden.