Das sind wir
Der Vorstand des Verbandes besteht aus einem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Mitglied des Vorstandes. Die Vorsitzenden müssen stets approbierte Ärzte sein. Gemeinsam führt der Vorstand die Geschäfte des Verbandes.
Mit der Gründung der ersten Privatärztlichen Verrechnungsstelle 1922 schlossen sich erstmalig Ärztinnen und Ärzte zusammen, um ihren Praxisalltag und damit sich selbst von bürokratischen Aufgaben wie der Honorarabrechnung zu entlasten. Versprach diese neue Einrichtung doch auch eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren. Gerade letzteres gewann in dieser Zeit an Bedeutung. Denn mit dem Beginn der Hyperinflation im Jahre 1923 waren Ärzte auf ein schnelles Abrechnungsverfahren angewiesen.
Ferner wuchs seit 1911 mit dem Ausbau der deutschen Versicherungspflicht für Angestellte der Einfluss der Versicherungswirtschaft, die ihre Stärke nicht selten gegen die berechtigten Honorarinteressen der Ärzteschaft ausspielte.
Diese Umstände verhalfen der Idee der Privatärztlichen Verrechnungsstellen zum Erfolg – entwickelte sich doch eine starke Gemeinschaft, die in der Lage war, den Einzelnen in seinen Alltagsaufgaben professionell zu unterstützen und gleichzeitig ein politisches Gegengewicht zur Seite der Kostenträger aufzubauen.
So entstanden in nur zehn Jahren über ganz Deutschland verteilt 72 ärztliche PVS-Gemeinschaftseinrichtungen.
Schon damals folgten die Verrechnungsstellen dem Grundsatz, dass Einigkeit stark macht und gründeten den „Reichsverband Ärztlicher Verrechnungsstellen für die Privatpraxis beim Hartmannbund e.V.“, dem Vorläufer unseres heutigen Verbandes. Insgesamt 52 Verrechnungsstellen bündelten ab 1932 ihre politische Kompetenz und nutzten den Verband, um die operative Zusammenarbeit untereinander zu fördern. Der Reichsverband etablierte sich schnell. Er wurde jedoch 1936 im Prozess der Gleichschaltung auf Anordnung des „Reichsärzteführers“ aufgelöst und seine Organisationsstrukturen als Verwaltungsstellen unmittelbar der „Reichsärztekammer“ unterstellt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges lag für die Privatärztlichen Verrechnungsstellen zunächst vieles in der Schwebe, da ihr Rechtsstatus und ihre Selbstständigkeit infolge der Auflösung der „Reichsärztekammer“ ungeklärt waren. Allen Widrigkeiten zum Trotz gelang es jedoch recht schnell – zunächst in den Westzonen, danach in der jungen Bundesrepublik – Privatärztliche Verrechnungsstellen unter völlig veränderten Voraussetzungen neu ins Leben zu rufen.
Sie entstanden als unabhängige Vereine auf Basis einer freiwilligen Mitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten und als selbstbestimmte, demokratisch aufgebaute ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen.
Das gemeinsame Dach wurde kurz darauf mit der Gründung des Verbandes als eingetragener Verein neu geschaffen.
Der Verband fungierte nun als koordinierender „Leitstand" der Verrechnungsstellen und als berufsständische Interessenvertretung der privatliquidierenden Ärzteschaft in der noch neuen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Ziele – damals wie heute – der Einsatz für eine starke Privatmedizin, den freien Beruf und dessen gerechte Honorierung sowie die Förderung der loyalen Zusammenarbeit seiner Mitglieder. Diesem Zweck haben sich heute zwölf Verrechnungsstellen verschrieben. Zusammen repräsentieren diese sie ein Mandat von über 30.000 privat abrechnenden Ärztinnen und Ärzten.