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Deutscher Ärztetag beschließt die Novellierung der GOÄ– jetzt ist die Politik in der Pflicht

Der Deutsche Ärztetag hat soeben mit großer Mehrheit dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugestimmt. Somit liegt nun ein konsentierter Entwurf für die neue GOÄ vor. „Wir beglückwünschen die Bundesärztekammer und den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ausdrücklich zum erfolgreichen Abschluss einer 25 Jahre andauernden Verhandlung!“, so der Vorstand des PVS Verbandes.

Herr Dr. med. Christof Mittmann, Vorsitzender des Verbandes, ergänzt: „Dies ist ein Meilenstein nach über vierzig Jahren Stillstand. Er beweist die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Gemeinsam haben die Privaten Kostenträger und die Ärzteschaft die Ihnen von der Politik übertragene Aufgabe erfüllt. Nun muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Verordnungsgeber tätig werden und die Verordnung sowie potenzielle Begleitgesetze auf den Weg bringen. Die Novellierung der GOÄ ist nicht nur für die erfolgreiche Weiterentwicklung einer medizinisch hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich im Sinne des Patientenschutzes geboten[1].“


[1] Vgl. Prof. Dr. iur. Walter Georg Leisner, Verfassungsrechtliche Rechtfertigung für eine neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen, 2025 (abrufbar unter: freiheitig.de)

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