Herr Dr. med. Christof Mittmann, Vorsitzender des Verbandes, ergänzt: „Dies ist ein Meilenstein nach über vierzig Jahren Stillstand. Er beweist die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Gemeinsam haben die Privaten Kostenträger und die Ärzteschaft die Ihnen von der Politik übertragene Aufgabe erfüllt. Nun muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Verordnungsgeber tätig werden und die Verordnung sowie potenzielle Begleitgesetze auf den Weg bringen. Die Novellierung der GOÄ ist nicht nur für die erfolgreiche Weiterentwicklung einer medizinisch hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich im Sinne des Patientenschutzes geboten[1].“
[1] Vgl. Prof. Dr. iur. Walter Georg Leisner, Verfassungsrechtliche Rechtfertigung für eine neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Stiftung Freiheit im Gesundheitswesen, 2025 (abrufbar unter: freiheitig.de)